Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Wertheim ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.wertheim.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit §10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Derzeit noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Außerdem fehlen teilweise Alternativtexte bei Bildern oder Links. Online-Karten sowie Inhalte Dritter fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

Wir arbeiten daran, die digitale Barrierefreiheit der Stadt Wertheim fortlaufend weiter zu verbessern. Wegen der großen Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einige Zeit in Anspruch.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19. November 2020 erstellt. Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse stadtverwaltung@wertheim.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

Stadtverwaltung Wertheim
Mühlenstraße 26
97877 Wertheim
Telefon 09342 / 301-0
stadtverwaltung@wertheim.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Stadt Wertheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadt Wertheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. Darüber hinaus können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden.

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Kommunaler Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Für den Landkreis Main-Tauber-Kreis ist dies:

Kommunaler Behindertenbeauftragter
Karl Höfling
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
 
Telefon: 09341 / 82-5597
 
Webseite: www.main-tauber-kreis.de/Landratsamt/Verwaltung/Aemter-und-Dezernate/Dezernat-4-Jugend-Soziales-und-Gesundheit/Kommunaler-Behindertenbeauftragter

Schlichtungsstelle BGG

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.