Häufige Fragen

Suchen Sie noch nach Antworten? Einige häufig gestellte Fragen und Wissenswertes rund um die Eheschließung sind hier zusammengefasst.

An welchen Samstagen können Trauungen stattfinden?

Wir sind bemüht Ihren Wunschtermin anzubieten. Außerhalb unserer Öffnungszeiten sind wir auf jeden Fall an zwei festgelegten Samstagen jeden Monat für Sie da. Zwischen April und September bieten wir weitere Trausamstage an. 

Die Trausamstage für das Folgejahr werden im August festgelegt und online veröffentlicht.

Darf während der Trauung fotografiert und gefilmt werden?

Ja. Unsere Standesbeamtinnen und -beamten haben grundsätzlich nichts gegen Fotos und Videoaufnahmen bei der Trauung. Eine Veröffentlichung des Materials im Internet oder über Social-Media-Plattformen ist nicht gestattet.

Wir möchten in Wertheim heiraten, sind aber hier nicht wohnhaft. Ist das möglich?

Ja. Setzen Sie sich vor Ihrer Eheanmeldung bei ihrem Wohnsitzstandesamt (Termin zur Prüfung Ihrer Ehevoraussetzungen) mit uns zur Vorreservierung des Trautermins in Verbindung. Die geprüften Unterlagen werden uns auf elektronisch und per Post zugesandt. Anschließend führen wir ein Traugespräch, um die Einzelheiten für den Ablauf der standesamtlichen Trauung abzustimmen.

Sind für die Eheschließung Trauzeugen notwendig?

Nein. Ob Trauzeugen die standesamtliche Trauung bezeugen sollen, können Eheschließende selbst entscheiden. Eine oder zwei Personen kann das Paar bestimmen. Meist werden die Trauzeugen aus dem engsten Freundeskreis oder aus der Familie ausgewählt. Voraussetzung ist, dass die betreffenden Personen sich ausweisen können und sowohl geistig als auch körperlich in der Lage sind, der Trauung zu folgen.

Können wir auch beim Standesamt Eheringe tauschen?

Sie können, müssen aber nicht. Der überwiegende Teil trägt traditionell nach dem Ja-Wort im Standesamt die Ringe als Zeichen der Verbundenheit. In der Zeremonie ist der Tausch von Ringen ein besonderer Moment, der bei einer anschließenden kirchlichen Zeremonie auch wiederholt werden darf.

Ist Musik zur Trauzeremonie erlaubt?

Zum Einzug, während des Ringtauschs oder als schwungvoller Abschluss der Zeremonie ist Musik ein schönes Element. Sie können Live-Musiker engagieren oder wir spielen die gewünschten Titel über einen Bluetooth-Lautsprecher für Sie ab. Das Standesamt hat eine 80 Songs umfassende Playlist zusammengestellt. Sie dürfen gerne bei der Eheanmeldung eigene Wünsche einbringen.

Wie lange sollen wir vor der Trauung da sein?

Die Trauung soll pünktlich beginnen. 10 bis 15 Minuten vor Beginn der Zeremonie sind für einen entspannten Start eine gute Zeit.

Darf man im Rathaushof nach der Trauung Reis, Konfetti oder Blütenblätter werfen?

Das Werfen von Reis oder sonstigen unfallfördernden Materialien ist unerwünscht. Eine gegebenenfalls notwendige Reinigung hat im Hinblick auf nachfolgende Eheschließende unmittelbar durch die Festgesellschaft zu erfolgen.

Welche Gebühren / Kosten fallen an?

Bei einer Eheschließung ohne Auslandsbeteiligung während unserer Öffnungszeiten im Standesamt fallen mindestens 40 Euro an. Zu diesen Gebühren können - je nach Sachlage und Wünschen der Eheschließenden - weitere Kosten (z.B. für Urkunden, Stammbuch, Raummiete und Zusatzkosten für Eventtrauungen) hinzukommen. Die Gebühren werden bei der Eheanmeldung bzw. dem Traugespräch in bar oder mittels EC-Karte sofort fällig.

Anmeldung Eheschließung
(Prüfung der Ehevoraussetzungen)
- nach deutschen Recht
- bei Auslandsbeteiligung/ausländischen Urkunden


65 Euro
110 Euro
Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister je 20 Euro
Traugespräch nach Eheanmeldung bei anderem Standesamt 45 Euro
Durchführung und Beurkundung Eheschließung 45 Euro
Zusatzgebühr bei Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten bzw. in den Eventlocations (Kloster Bronnbach, Burg, Schlösschen) außerhalb des Rathauses 110 Euro
Ehefähigkeitszeugnis
- nach deutschem Recht
- bei Auslandsbeteiligung

65 Euro
110 Euro
Stammbuchverkauf 20-35 Euro (je nach Modell)
bis zu 5 Stehtische bei Trauungen im Barocksaal zur Nutzung im Innenhof kostenlos bei Verfügbarkeit (Reservierung notwendig)

Welche Stellen sollte ich nach der Eheschließung aufsuchen?

Bitte beachten Sie, dass sich durch die Eheschließung Ihr Familienstand und unter Umständen auch der bisher geführte Name ändert. Es ergeben sich durch die Eheschließung Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen, die Sie bestimmten Behörden und anderen Stellen mitteilen müssen. In der Regel fällt folgendes an:

  • Personalausweis, Reisepass und Führerschein ändern
  • Lohnsteuerklasse ändern lassen
  • Krankenkasse verständigen
  • Banken Bescheid geben
  • Versicherungen auf Begünstigte prüfen
  • Arbeitgeber informieren
  • Konsulat Eheschließung anzeigen (bei Auslandsbeteiligung)
Holger Rempt
Abteilung Standesamt