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Kommunalpolitik

Der Kommunalpolitik in Baden-Württemberg liegt die süddeutsche Ratsverfassung zugrunde. Kommunale Entscheidungen werden durch zwei Organe getroffen: Gemeinderat und hauptamtlich gewählter Oberbürgermeister. Beide Organe werden unmittelbar durch die Bürgerschaft mit unterschiedlichen Wahlperioden gewählt, der Gemeinderat auf fünf Jahre, der Oberbürgermeister auf acht Jahre. Den ersten hauptamtlichen Bürgermeister, der den Oberbürgermeister vertritt, wählt der Gemeinderat.

Der Oberbürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung inne. Er vollzieht die Beschlüsse des Rates, vertritt die Kommune nach außen und leitet die Gemeindeverwaltung. Die nächste Kommunalwahl findet im Jahr 2014 statt, die nächste Oberbürgermeisterwahl im Jahr 2019.